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Häufige Fragen AWG Sternberg

Häufige
Fragen

Antworten auf wichtige Fragen rund um das Wohnen bei der AWG Sternberg

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Allgemeinen Wohnungsgenossenschaft Sternberg-Dabel-Brüel e.G., zu unseren Wohnungen, zur Mitgliedschaft und zu verschiedenen Serviceleistungen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung.

Wie kann ich mich auf eine Wohnung bewerben?

Sie können uns Ihren Wohnungsantrag ganz einfach übermitteln. Nutzen Sie hierfür den Wohnungsantrag in unserem Downloadbereich und senden Sie diesen ausgefüllt an uns zurück.

Sobald eine passende Wohnung verfügbar ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen gemeinsam die weiteren Schritte.

Welche Wohnungen bietet die AWG an?

Die Allgemeine Wohnungsgenossenschaft Sternberg-Dabel-Brüel e.G. vermietet 1- bis 4-Raumwohnungen in Sternberg, Brüel, Dabel und Crivitz.

Unser Wohnungsbestand umfasst Wohnungen für unterschiedliche Lebenssituationen - von der Singlewohnung über Wohnungen für Paare bis hin zu familienfreundlichem Wohnraum.

Muss ich Mitglied der Genossenschaft werden?

Ja. Für die Anmietung einer Wohnung ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft erforderlich.

Die Mitgliedschaft ist ein zentraler Bestandteil des Genossenschaftsgedankens und bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, darunter langfristige Wohnsicherheit und Mitbestimmung innerhalb der Genossenschaft.

Was bedeutet Wohnen in einer Genossenschaft?

Eine Wohnungsgenossenschaft unterscheidet sich von klassischen Vermietern oder privaten Investoren.

Die Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern. Statt auf kurzfristige Gewinnmaximierung zu setzen, stehen langfristige Wohnsicherheit, faire Mieten und die nachhaltige Entwicklung des Wohnungsbestandes im Mittelpunkt.

Gewinne fließen direkt in die Instandhaltung, Modernisierung und Pflege der Wohnungen sowie des Wohnumfeldes.

Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft?

Als Mitglied profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

  • Faire und transparente Mietgestaltung
  • Langfristige Wohnsicherheit
  • Keine Eigenbedarfskündigungen
  • Mitbestimmungsrecht innerhalb der Genossenschaft
  • Persönliche Betreuung vor Ort
  • Wohnen in einer starken Gemeinschaft

Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile?

Die Genossenschaftsanteile betragen derzeit:

  • 450,00 € für 1- bis 2-Raumwohnungen
  • 600,00 € für 3- bis 4-Raumwohnungen

Zusätzlich wird ein einmaliges Beitrittsgeld in Höhe von 15,00 € erhoben.

Können die Genossenschaftsanteile in Raten gezahlt werden?

Ja. Auf Wunsch kann eine individuelle Ratenzahlung vereinbart werden.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.

Werden die Genossenschaftsanteile zurückgezahlt?

Ja. Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft werden die eingezahlten Genossenschaftsanteile entsprechend den Regelungen der Satzung zurückerstattet.

Gibt es Eigenbedarfskündigungen?

Nein.

Da die Wohnungen einer Genossenschaft gehören und nicht einzelnen privaten Eigentümern, gibt es keine Eigenbedarfskündigungen. Dies bietet unseren Mitgliedern zusätzliche Sicherheit und Planungssicherheit für die Zukunft.

Wie melde ich einen Schaden in meiner Wohnung?

Schäden oder Reparaturbedarfe können Sie direkt über unsere Geschäftsstelle melden.

Je früher ein Schaden gemeldet wird, desto schneller können notwendige Maßnahmen eingeleitet und mögliche Folgeschäden vermieden werden.

Was gilt als Havarie?

Als Havarien gelten erhebliche Schäden, die keinen Aufschub dulden und das Gebäude oder die Bewohner gefährden können.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Wasserrohrbrüche
  • Starke Wasserschäden
  • Kompletter Ausfall der Heizungsanlage
  • Verstopfungen mit vollständigem Ausfall der Sanitäranlagen
  • Schäden mit Gefahr für Personen oder Gebäude

Was zählt nicht als Havarie?

Nicht jeder Defekt stellt einen Notfall dar.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Tropfende Wasserhähne
  • Langsam ablaufende Waschbecken
  • Einzelne defekte Steckdosen oder Lichtschalter
  • Kleinere Reparaturen innerhalb der Wohnung
  • Defekte Türschlösser ohne akute Gefährdung

Diese Anliegen können regulär über die Geschäftsstelle gemeldet werden.

Gibt es einen Bereitschaftsdienst?

Ja. Für dringende Havarien außerhalb der Öffnungszeiten steht ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass dieser ausschließlich für Notfälle gedacht ist, die keinen Aufschub bis zum nächsten Werktag zulassen.

Welche Unterlagen finde ich im Downloadbereich?

Im Downloadbereich stellen wir wichtige Dokumente rund um das Wohnen bei der AWG zur Verfügung.

Aktuell finden Sie dort:

  • Wohnungsantrag mit Informationspflichten
  • Hausordnung

Weitere Dokumente werden bei Bedarf ergänzt.

Wo befindet sich die Geschäftsstelle?

Unsere Geschäftsstelle befindet sich im Herzen von Sternberg:

Allgemeine Wohnungsgenossenschaft Sternberg-Dabel-Brüel e.G.
Am Markt 4
19406 Sternberg

Wann sind die Öffnungszeiten?

Unsere regulären Sprechzeiten sind:

Dienstag
09:00 - 11:30 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Unser Team steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch unter 03847 / 2703 oder per E-Mail an info@awg-sternberg.de.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und helfen Ihnen gerne weiter.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie haben Fragen zu unseren Wohnungen, zur Mitgliedschaft oder zu aktuellen Angeboten?
Wir sind gerne persönlich für Sie da und beraten Sie rund um das Wohnen bei der AWG Sternberg-Dabel-Brüel e.G.

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